Personalzusatzkosten

Hefteintrag

Alle Aufwendungen des Unternehmens, die nicht mit der tatsächlich geleisteten Arbeit zusammenhängen, werden als Personalzusatzkosten oder als „der zweite Lohn“ bezeichnet.

Diese bestehen aus…

… gesetzlichen betrieblichen Sozialleistungen

  • Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
  • Unfallversicherung
  • bezahlte Freizeit (Urlaub, Feiertage)
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit

… tariflichen/ freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen

  • betriebliche Altersversorgung
  • Leistungen zur Vermögensbildung
  • Betriebswohnungen
  • Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Leistungsprämien, …)
  • Familienbeihilfen

Welchen Aufwand hat der Arbeitgeber und was kommt beim Arbeitnehmer an?

Verschiedene Perspektiven

Wenn Chef und Mitarbeiter über Lohn und Gehalt reden, diskutieren sie oft aneinander vorbei. Der Arbeitgeber stöhnt über die hohen Lohnkosten, der Arbeitnehmer beklagt sein niedriges Nettoeinkommen. In der Tat: Vom Aufwand für Arbeit, wie ihn das Unternehmen in seiner Kosten- rechnung kalkuliert, landet nur gut die Hälfte (54 Prozent) auf dem Konto des Arbeitnehmers. Durchschnittlich 3593 Euro im Monat mussten die Arbeitgeber im Jahr 2018 für jeden abhängig Beschäftigten kalkulieren. Davon sind nur 2948 Euro brutto auf der monatlichen Lohn- und Ge- haltsabrechnung ausgewiesen. Unsichtbar für den Arbeitnehmer bleiben jene 645 Euro, die der Betrieb als Arbeitgeberbeiträge an die Sozialkassen abführt. Nach Abzug der Lohnsteuer und der Arbeitnehmerbeiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung bleiben dem Beschäftigten 1945 Euro netto im Monat. Fazit: Der Betrieb wendet 3593 Euro auf, der Be- schäftigte erhält 1945 Euro. Den Unterschied zwischen Lohnkosten und Nettolohn – in diesem Beispiel 1648 Euro – kassieren der Staat und die Sozialversicherung. – Die Berechnungen in dieser Grafik orientierten sich an einem vereinfachten Modell. So können beispielsweise Zah- lungen des Arbeitnehmers in eine private Altersvorsorge den Nettoverdienst zusätzlich verringern.

Textquelle: Globus 13120